Wenn Sie mit einem Partner gemeinsam in einer Wohnung leben oder verheiratet sind, haben Sie zumeist gemeinsame Ausgaben. Mit einem Gemeinschaftskonto können Sie beide den Überblick über die laufenden Kosten behalten. Wir haben im Folgenden sämtliche wichtige Tipps und Informationen zu Gemeinschaftskonten für Sie zusammengestellt.

Fast alle Banken bieten ein Gemeinschaftskonto an. Sie haben aber verschiedene Konditionen. So gibt es kostenlose Girokonten und Premium-Konten, die nur nach einer sorgfältigen Bonitätsprüfung genehmigt werden und zudem kostenpflichtig sind.

Wie Sie das für sich passende Gemeinschaftskonto finden

Das Gemeinschaftskonto wird von zwei oder mehr gleichberechtigten Kontoinhabern verwaltet. Gemeinschaftskonten können sowohl als Girokonten als auch Depots, Tages- oder Festgeldkonten können angelegt und natürlich verwaltet werden.

In der Regel wird das Gemeinschaftskonto von zwei verfügungsberechtigten Partnern geführt. Bei geschäftlichen Konten können es auch mehr als nur zwei Kontoinhaber sein. Das Guthaben welches auf dem gemeinschaftlich geführten Konto vorhanden ist, steht den Kontoinhabern jeweils zu gleichen Teilen zu.

Warum wird ein Gemeinschaftskonto notwendig?

Das Gemeinschaftskonto ist in folgenden Fällen die ideale Kontoform:

1. Funktionierende und andauernde Beziehung

Wer mit seinem Partner länger zusammenlebt, hat natürlich gemeinsame Ausgaben wie Miete, Heizung und Strom. In so einem Fall ist das gemeinsame Konto sehr vorteilhaft, um die Gesamtausgaben zu überblicken.

2. Familien oder Partner mit Kindern

Es lohnt sich zudem auch, ein Konto gemeinsam mit den eigenen Kindern zu führen, wenn diese im elterlichen Haushalt wohnen. Eltern haben so eine mögliche Kontrolle über vorhandene Ausgaben und Kinder übernehmen gleichzeitig die Verantwortung für die Ausgaben gleich mit.

3. Gemeinsamer Haushalt

Wer den Haushalt gemeinsam führt, für den ist das gemeinschaftliches Bankkonto sehr praktisch. Damit lassen sich Ausgaben des Haushalts bündeln und von beiden Partnern kontrollieren.

Wann ist ein Gemeinschaftskonto nicht ratsam?

  • In einer Paarbeziehung verdient ein Partner in der Regel mehr als der andere. Das kann dazu führen, dass der Partner mehr Entscheidungsgewalt über Ausgaben auf dem Gemeinschaftskonto haben möchte.
  • Ein weiterer Punkt bilden unterschiedliche Lebenskonzepte im Geldumgang der beiden Partner. Während ein Partner sein Geld lieber für Kulinarisches ausgibt, möchte der andere sparen. Bei einem Gemeinschaftskonto können Konflikte entstehen.
  • Manche Partner fühlen sich in ihrer Unabhängigkeit finanziell eingeschränkt, wenn sie an einem Partnerschaftskonto beteiligt sind.

Schritt für Schritt zum Gemeinschaftskonto

Eher man sich für das Gemeinschaftskonto entscheidet, sollten die Produkte der einzelnen Banken verglichen werden. Der Vergleich kann bequem im Internet erfolgen, siehe dazu diesen Gemeinschaftskonten-Vergleich. Gewählt wird das Angebot, das die beste Leistung hat. Wichtig sind Aspekte wie die kostenlose Kontoführung sowie kostenlose Kredit- oder EC-Karten und günstige Dispozinsen. Jeder Partner erhält eine eigene Master Karte und eigene Kreditkarten für das Gemeinschaftskonto. Der Nutzung steht nun nichts mehr im Wege.

Auch als WG-Girokonto einsetzbar

Ein gemeinsames Konto kann nicht nur als ein Partnerkonto eingesetzt werden, sondern auch als ein gemeinschaftliches WG-Konto. Welche Banken ein solches Bankkonto anbieten, wird in dieser Übersicht dargestellt: https://www.gemeinschaftskonto24.net/wg-konto/. Die Wohngemeinschaft kann darüber ganz einfach ihre gemeinsame Ausgaben, wie Miete, Strom, Internet, Lebensmitteleinkäufe und andere Ausgaben verwalten.

Die Alternative – Das drei-Konten-Modell

Wenn beide Partner auf die finanzielle Eigenständigkeit nicht verzichten möchten, kann das dritte, gemeinschaftliche Konto die Lösung sein. Mit so einem Konto bestreiten die Partner monatliche Fixkosten also Kosten für die Wohnung. Beide Partner zahlen anteilig auf dieses Konto ein. So können sie jeweilige Einzahlungshöhe beispielsweise im Verhältnis zu den jeweiligen Einkommen setzen, um das Gemeinschaftskonto gerecht zu führen.

„Oder-Konto“ vs. „Und-Konto“

Wer ein gemeinschaftliches Konto anlegt, hat grundsätzlich zwei Möglichkeiten, die genutzt werden können: Ein „Oder-Konto“ und ein „Und-Konto„.

Was ist das Oder-Konto?

Das sogenannte „Oder-Konto“ ist ein Gemeinschaftskonto, das zumeist für den Zahlungsverkehr der Paare genutzt wird. Die Kontoinhaber können ohne Einschränkungen über das Guthaben verfügen, ohne Genehmigung von dem Anderen. So kann ein Kontoinhaber eine Überweisung ausführen, ohne dass der andere gefragt werden muss.

Im Alltag der Paare hat sich das Oder-Konto gut bewährt. Jeder Kontoinhaber des Oder-Kontos erhält Kredit- oder EC-Karten, damit er/sie über das Guthaben des Gemeinschaftskontos verfügen kann.

Jeder Kontoinhaber kann natürlich neben diesem Oder-Konto ein eigenes Girokonto benutzen. Dann spricht man vom „Drei-Konten-Modell„.

Die Risiken eines Oder-Kontos

  1. Ein Oder-Konto kann dazu führen, dass einer der Kontoinhaber das Vertrauen von dem anderen missbraucht und das Guthaben eigenmächtig einsetzt, ohne den Wunsch des anderen zu respektieren.
  2. Beide Kontoinhaber haften gesamtschuldnerisch für auf das Partnerkonto bezogenen Verbindlichkeiten. Der eine Kontoinhaber muss also die Schulden auf dem Konto ausgleichen.

Das „Und-Konto“

Das „Und-Konto“ ist eine Form eines Gemeinschafts-Girokontos. Kontoinhaber können nur dann Bankgeschäfte durchführen, wenn der andere dem zustimmt. Bei einer Überweisung müssen also alle Kontoinhaber die Erlaubnis für diese Transaktion geben.

Das Und-Konto ist also eher unpraktisch. Selbst die Kündigung des Und-Kontos kann nur von allen Kontoinhaber gemeinsam durchgeführt werden.

Bei einer Zwangsvollstreckung muss der Titel gegen jeden Kontoinhaber vorliegen, damit Guthaben eingezogen werden kann.

Dieser im Alltag vorhandene Nachteil bringt eine hohe Sicherheit. Missbrauch wird vermieden. Daher werden Und-Konten meist für Erbengemeinschaften, Unternehmen und Vereine empfohlen.

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